Fragen und Antworten
Gerne nehme ich mir Zeit, Ihre Fragen während einer Konsultation persönlich zu beantworten.
-
Podologie steht für «Medizinische Fusspflege» und ist in den kantonalen Gesundheitsgesetzen geregelt. Für die selbstständige Ausübung ist eine Bewilligung erforderlich. Podologinnen und Podologen sind Fachleute für alle möglichen Fussbeschwerden und deren Prävention. Die Berufslehre dauert drei Jahre und schliesst mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab.
In der kosmetischen Fusspflege gibt es keine reglementierten Ausbildungen. Die kosmetische Fusspflege befasst sich ausschliesslich mit pflegerischen und dekorativen Behandlungen am gesunden Fuss und im Wellness-Bereich.
-
Als Bespiel einige Beschreibungen mit Bildern: 10 Typische Fusskrankheiten
-
Nein, eine medizinische Fussbehandlung wirkt nicht nur therapeutisch und rehabilitierend, sondern auch präventiv.
Unsere Füsse tragen uns ein Leben lang. Tun sie weh, beeinflusst das unser gesamtes Wohlbefinden und schränkt uns in unserer Mobilität ein. Es lohnt sich also, diese zu pflegen, zu schützen, sie bei Bedarf zu behandeln. Dazu bin ich gerne für Sie da.
-
Die Dienstleistung der Podologie ist in speziellen Fällen (zum Bespiel Diabetes mellitus mit Risiko für ein diabetisches Fuss-Syndrom, oder Polyneuropathie) möglich. Auf ärztliche Anordnung hin, ist eine Abrechnung von zugelassenen Podologen und Podologinnen mit einer ZSR Nr. über die Krankenkasse möglich.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse vor der Behandlung zur Klärung der Übernahme mit Ihrer Podologin.
Aus administrativem Mehraufwand rechne ich nicht über die Krankenkasse ab.
-
Podologische Behandlung je nach Zeitaufwand CHF 98.- bis 140.-
- Teilbehandlung, je nach Zeitaufwand CHF 50.- bis 80.-
- Nagelspange CHF 50.-Richtpreis für Podologie Leistungen vom Verband: Richtpreise Podologie Verband SPV